Voltigier- und Reitverein Arpke e.V.

 


Regelung Reit- und Voltigierunterricht
Kündigungsfristen/Statusmeldungen

Nachstehend möchten wir Sie gern über Regelungen zum Reit- und Voltigierunterricht sowie über allgemeine Kündigungsfristen und  Mitteilungen zu Statusänderungen im Verein informieren. 


Vereinsunterricht 

Es findet wöchentlich vereinbarter Reitunterricht bzw. Voltigiertraining auf vereinseigenen Pferden und Privatpferden durch den Verein statt. Geritten wird jeweils in der vereinbarten Unterrichtseinheit. Die Unterrichtseinheiten gestalten sich wie folgt: 

- Dressur Montag - 2er Gruppen á 45 Minuten
- Dressur Samstag - 3er Gruppen á 45 Minuten
- Springen Mittwoch - 3er Gruppen á 45 Minuten
- Voltigiertraining Donnerstag, Freitag, Sonntag - Gruppen nach Alter und Leistungsstand á 75 Minuten bis 90 Minuten

  • Ausfälle, die der Verein zu vertreten hat, werden nicht abgerechnet. 
  • Kündigungen von Reitstunden oder vom Voltigierunterricht müssen spätestens 2 Wochen vor dem Monatsende schriftlich dem Vorstand vorleigen, damit es zu einer Entlastung der Kosten im Folgemonat kommt. 
  • Absagen des Reitunterrichts durch ein Mitglied können maximal 4x/Kalenderjahr ohne Abrechnung der Unterrichtsstunde erfolgen.
  • Absagen durch ein Mitglied müssen mindestens 2 Tage vor der auszufallenden Reitstunde getätigt werden.
  • Nach einer Ausfallzeit des Mitglieds von 4 Wochen verfällt der Anspruch auf einen Reitstundenplatz. 
  • Absagen erfolgen für den Dressur- und Springunterricht bei dem jeweiligen Übungsleiter. 
  • Es bestehen Wartelisten für den Dressur- und Springunterricht sowie für das Voltigiertraining. 
  • Als Nichtmitglied besteht mit eigenem Pferd die Möglichkeit an einer Teilnahme am angebotenen Vereinsunterricht. 
  • Gebühren für den Unterricht/Training sind der Übersicht "Beiträge und Gebühren" auf unserer Internetseite zu entnehmen www.voltigier-und-reitverein-arpke.de/Allgemeine-Infos/Beitraege/Gebuehren/  

    Wenn an einer Reitstunde nicht teilgenommen werden kann, besteht die Möglichkeit diese an einen sogenannten "Springer" (ein Reiter, der keinen festen Reitstundenplatz besitzt und gerne ab und zu am Unterreicht teilnehmen möchte) zu "verkaufen". Falls ein solcher "Springer" nicht bekannt sein sollte, kann ggf. der jeweilige Übungsleiter weiterhelfen. Die Abrechnung des Reitunterrichts erfolgt dann bitte selbständig untereinander.   


Statusänderungen


  • Statusänderungen von aktiv auf passiv können nur durch schriftliche Mitteilung an den Vorstand mit einer Frist von 4 Wochen zum Quartalsende erfolgen. 
  • Jedes Mitglied wird mit Vollendung des 18. Lebensjahres auf den Erwachsenenbeitrag zum 01.04. eines Jahres gesetzt, es sei denn, dass dem Vorstand spätestens 4 Wochen vorher eine "amtliche" Bescheinigung über einen Schüler-, Auszubildenden- oder Studentenausweis vorgelegt wird. 


Beendigung Mitgliedschaft

  • Gemäß Satzung kann die Mitgliedschaft mit schriftlicher Kündigung bis zum 15.11. eines Jahres zum Ende des jeweiligen Jahres gekündigt werden. 



Kündigung der Nutzung der Vereinsanlage


  • Die Nutzung der Vereinsanlage für den Reiter sowie auch für ein Pferd kann mit schriftlicher Kündigung bis zum 15.11. eines Jahres zum Ende des jeweiligen Jahres gekündigt werden.

    An dieser Stelle möchten wir Sie gern darauf hinweisen, dass es sich bei den Beiträgen für die Nutzung der Vereinsanlage um eine jährliche Gebühr handelt. Wir verweisen insoweit auf unsere Information zu den Gebühren/Beiträge dieser Seite.